Räumlichkeiten

Unsere Räume:

Unsere Separees sind die perfekte Möglichkeit Eure Veranstaltung bei uns zu gestalten und trotzdem die FERINGAS Atmosphäre in vollem Umfang zu genießen.

Kaminzimmer:

• Gesetzt bis zu 60 Gäste
• Stehend bis zu 80 Gäste
• Leinwand und Beamer
• Eigene Musikanlage

Ausgestattet mit einem offenen Kamin und modernster Technik, bietet Ihnen unser Kaminzimmer eine exklusive Private Dining Experience. Durch Samtvorhängen lässt sich der Raum auf dem Podest komplett abdunkeln und durch die sich komplett öffnenden Glasfenster kann man den Raum im Sommer auch ideal mit der Gartenterasse verbinden und einen tollen Blick auf den See genießen.

Seestube:

• Gesetzt bis zu 75 Gäste
• Stehend bis zu 100 Gäste

Dieser besondere Bereich des Restaurants kann exklusiv gebucht werden. Er befindet sich im Restaurant und ist ein eigener Bereich, der nicht von anderen Gästen durchquert wird. Durch ein Podium erhöht bekommt man das volle Geschehen und die Atmosphäre des Restaurants mit, ist aber dennoch unter sich und genießt durch die großen Fensterfronten einen einzigartigen Blick über den See. Vom Stehempfang bis zum großen Dinner ist hier alles möglich.

Gesamtes Restaurant mit Bar:

• Gesetzt bis zu 135 Gäste

 12 Stehplätze an der Bar

• Stehend bis zu 180 Gäste

• Leinwand und Beamer
• Eigene Musikanlage

Ihr möchtet das gesamte Restaurant exklusiv mieten? Das geht natürlich auch. Für ganz besondere Anlässe steht Euch unser Team für die Ausarbeitung Eurer ganz individuellen Veranstaltung gerne zur Seite.

Beach Club:

• Gesetzt bis zu 120 Gäste
• Stehend bis zu 200 Gäste
• 300m2 Sandfläche, davon sind 132m2 mit einer Markise überdachbar

Der Corona Beach Club bietet ein einzigartiges Ambiente unter Palmen. Feiern Sie Ihre eigene Beachparty mit bestem Blick über den gesamten Feringasee.

TERRASSE:

• Gesetzt bis zu 120 Gäste
• Stehend bis zu 160 Gäste

Unsere Außenterrasse mit tollem Seeblick unter alt eingebetteten Kastanienbäume, ein besonderer Ort mit einer speziellen Atmosphäre. Durch ein Podest erhöht, bekommt man das volle Geschehen im Außenbereich mit und genießt exklusiv den einzigartigen Seeblick. 
Dieser Bereich kann ebenso für Veranstaltungen genutzt und gebucht werden.

PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN:

1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen USt.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich freiwillig eine Pauschale von 8 % an Trinkgeld für Service und Küche auf den Food & Beverage Umsatz zu bezahlen.

3. Die Bezahlung kann vor Ort in Bar, per Kredit- oder EC-Karte geleistet werden.

4. Für Gruppen ab 10 Personen kann eine Rechnung gestellt werden, diese hat ein Zahlungsziel von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.

PERSONENZAHL UND STORNIERUNG:

1. Die finale Personenzahl muss bis 7 Tage vor Veranstaltungs- beginn schriftlich bekannt gegeben werden, ansonsten wird die im Angebot veranschlagte Zahl an Menüs verrechnet.

2. Bei Bestätigung des Angebots per E-Mail wird ein Bewirtungsvertrag geschlossen. Mit der Annahme, des Bewirtungsvertrags werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls angenommen.

3. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei / bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % des kalkulierten F&B Umsatzes in Rechnung gestellt / bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 40 % des kalkulierten F&B Umsatzes in Rechnung gestellt / am Veranstaltungstag selbst werden 80 % des kalkulierten F&B Umsatzes in Rechnung gestellt / bei einem No-Show werden 100 % des kalkulierten F&B Umsatzes in Rechnung gestellt.

EXKLUSIVBUCHUNG / VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN / LAUTSTÄRKE

1. Bei einer Exklusivbuchung des Restaurants muss ein Mindestumsatz F&B geleistet werden, dieser beträgt:
Montag 10.000 € / Dienstag & Mittwoch, 12.000 € / Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertags 20.000 €

2. Die Öffnungszeiten des Restaurants sind täglich bis 23:00 Uhr, nach 23 Uhr wird eine Nachtpauschale von 350 € je angefangene Stunde berechnet.

3. Die musikalische Beschallung ist ausschließlich über die hauseigene Musikanlage gestattet. Für jegliche Schäden und Strafen durch Nichteinhaltung der Dezibelgrenze haftet der Kunde in vollem Umfang.

4. Der Aufenthalt im Außenbereich des Restaurants ist ab 22:00 Uhr nur unter den erlaubten Dezibelgrenzen erlaubt. Sollte diese Lautstärke nicht eingehalten werden, muss der Außenbereich geräumt werden. Für jegliche Schäden und Strafen durch Nichteinhaltung der Dezibelgrenze haftet der Kunde in vollem Umfang.

Nutzen Sie das Formular für eine Anfrage:

Unser Reservierungsbüro setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Haben wir dein Interesse geweckt oder möchtest du das Erlebnis im FERINGAS Restaurant verschenken?